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Übergabe des Zuwendungsbescheides am 13. März

Übergabe des Zuwendungsbescheides in Haldensleben

Das Wohnheim der Lebenshilfe Ostfalen in Haldensleben profitiert von rund 349.490 Euro aus dem Corona-Sondervermögen. Staatssekretär Wolfgang Beck überreichte den entsprechenden Förderbescheid heute an den Geschäftsführer der Lebenshilfe Ostfalen, Bernd Schauder, in Haldensleben: „Mit den Fördermitteln können Wohnformen für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderung nach Infektionsmaßstäben sicherer gestaltet werden. In der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, wo wir nachbessern müssen. Daher freue ich mich, dass wir mit dem Corona-Sondervermögen auch dieses Projekt in Haldensleben unterstützen können.“

Die Fördergelder sind dafür vorgesehen, die Wohnbereiche im Wohnheim Haldensleben in der Kirchstraße zu verbessern und Doppelzimmer aufzulösen. In diesem Wohnheim leben erwachsene, behinderte Frauen und Männer mit individuellen Hilfebedarfen, die tagsüber die Werkstatt für behinderte Menschen besuchen oder andere Tagesbetreuungen wahrnehmen. „Der Umbau trägt zu einer wesentlichen Verbesserung der Lebensumstände unserer Bewohnerinnen und Bewohner bei. Sie haben die Möglichkeit ihre eigene Privatsphäre zu schaffen.“, so Geschäftsführer Bernd Schauder. Insgesamt bietet die Lebenshilfe ca. 900 Betreuungsplätze in verschiedensten Einrichtungen für Kinder und Erwachsene. Seit August 2023 hat die Lebenshilfe zuletzt einen ambulanten Pflegedienst in Haldensleben eröffnet. Staatssekretär Beck erläuterte: „Um das Infektionsrisiko in solchen Einrichtungen zu senken und um solche schweren Infektionsausbrüche zu verhindern, wie wir sie in den Corona-Pandemie-Jahren verstärkt erlebt haben, unterstützt das Land unter anderem den Umbau von Doppel- in Einzelzimmer. Zugleich müssen wir auch darauf achten, dass negative psychosoziale Folgen von Infektionsschutzmaßnahmen künftig vermieden werden.“

Landesweit steht für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Sachsen-Anhalt aus dem Corona-Sondervermögen ein Gesamtfördervolumen von 154 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel des Förderprogramms „Investitionen Pflege und Wohnen“ sind vollständig gebunden und werden sukzessive in diesem und in den kommenden Jahren abfließen. Gefördert werden neben infrastrukturellen Maßnahmen unter anderem auch die Klimatisierung von Aufenthaltsräumen oder die Installation von Wlan-Strukturen. Dabei geht es darum, die Belüftung von Räumen zu verbessern und die digitale Teilhabe und Kommunikation der Bewohnerinnen und Bewohner zu unterstützen. Insgesamt konnten 115 Anträge von Einrichtungen bewilligt werden.

 

 

 

 

 

 

 

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